In einer Online-Einladung möchten Sie manchmal ein Firmenlogo zeigen oder einen Markennamen nennen. Zum Beispiel wenn eine Veranstaltung von einem Unternehmen organisiert wird, an einem bestimmten Ort stattfindet oder von einem Partner unterstützt wird. In vielen Fällen ist das erlaubt, aber es ist wichtig, Markenrechte und Nutzungsrechte zu beachten.
Weitere Informationen zu Rechten und zur Nutzung von Inhalten finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eventinfo.pro.
Eigenes Firmenlogo verwenden
Organisieren Sie die Veranstaltung im Namen eines Unternehmens oder einer Organisation? Dann können Sie in der Regel das eigene Logo in der Einladung verwenden. Zum Beispiel bei:
- einer Firmenfeier oder einem Jubiläum
- einem Workshop oder Seminar Ihrer Organisation
- einer Einladung im Namen eines Vereins oder einer Stiftung
Da das Logo zu Ihrer eigenen Organisation gehört, dürfen Sie es in die Einladung aufnehmen.
Logos anderer Organisationen
Möchten Sie das Logo einer anderen Organisation verwenden, zum Beispiel eines Sponsors, Partners oder Veranstaltungsorts? Dann prüfen Sie, ob Sie dafür eine Erlaubnis haben. In vielen Fällen ist das kein Problem, wenn das Logo verwendet wird, um eine Zusammenarbeit oder einen Ort deutlich zu machen.
Verwenden Sie das Logo nur, wenn:
- die Organisation am Event beteiligt ist
- Sie die Erlaubnis zur Nutzung des Logos erhalten haben
- das Logo nicht verändert oder verzerrt wird
Markennamen nennen
Das Nennen eines Markennamens in einem Text ist in der Regel erlaubt, wenn dies sachlich geschieht. Zum Beispiel wenn Sie schreiben, dass eine Veranstaltung an einem bestimmten Ort stattfindet oder von einem Unternehmen organisiert wird.
Achten Sie jedoch darauf, einen Markennamen nicht irreführend zu verwenden. Es sollte klar bleiben, wer der Veranstalter des Events ist.
Wann Sie besser kein Logo verwenden
Verwenden Sie keine Logos von Organisationen, die nichts mit dem Event zu tun haben, oder wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie das Logo verwenden dürfen. Das gilt auch für bekannte Marken, Vereine oder Unternehmen, deren Logo geschützt sein kann.